Im immer schneller werdenden Wettbewerb, insbesondere in Bereichen, die durch viele Innovationen und hohe Forschungsleistungen geprägt sind, entsteht aber auch Wissen, das häufig in der Kürze der Zeit nicht durch den Erwerb bzw. die Anmeldung absoluter Schutzrechte geschützt werden kann oder auch gar nicht soll. Viele Unternehmen verzichten auf die Anmeldung von Patenten, um zu verhindern, dass ihr geistiges Eigentum durch die Offenlegung frühzeitig bekannt wird.
Um auch solches geistige Eigentum zu schützen, hat die EU im Jahr 2016 mit der Richtlinie 2016/943, der sogenannten Know-How-Richtlinie, einen erweiterten Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das 2019 beschlossene Geschäftsgeheimnisgesetz umgesetzt.
Die Richtlinie enthält aber eine Hürde, die nicht immer einfach zu nehmen ist. Der Antragsteller eines Schutzrechtsprozesses muss nachweisen, dass er im Besitz eines zu schützenden Geschäftsgeheimnisses war, dass ein Dritter sich unrechtmäßig angeeignet hat. Dafür ist oft der Zeitpunkt entscheidend, zu dem man nachweisen kann, initial im Besitz dieses geistigen Eigentums gewesen zu sein. Dieser Nachweis ist nicht immer einfach zu erbringen, weil interne Dokumente und vor allem der Erstellungstermin insbesondere bei digitalen Unterlagen vom Beklagten in Zweifel gezogen werden könnten. Wenn allerdings die entsprechenden Nachweise rechtzeitig bei einem Treuhänder hinterlegt wurden, der den Einlagerungszeitpunkt nachweisen kann, ist auch der gerichtsfeste Beleg einer Einstufung als Geschäftsgeheimnis sowie Herkunft und Erstellung einfach zu erbringen.
Gleiches gilt, wenn ein Wettbewerber ein Patent angemeldet hat, dass auf die eigenen Produkte oder Prozesse eigentlich keine Auswirkungen haben sollte, weil entsprechende Erfindungen bereits vorher im eigenen Unternehmen angewendet wurden, ohne dafür ein Patent anzumelden. Auch in diesem Fall ist der Nachweis einfach zu erbringen, wenn der Treuhänder bestätigen kann, dass entsprechende Unterlagen bereits vor Anmeldung des Patents bei ihm hinterlegt wurden.
Zwei Beispiele, warum es sinnvoll ist, wichtiges geistiges Eigentum regelmäßig bei einem Treuhänder zu hinterlegen.
Digital Escrow bietet also die simple und günstige Grundlage für eine erfolgreiche und unstreitige Beweisführung, wann Geschäftsgeheimnisse entstanden sind, dass diese rechtzeitig als solche erkannt wurden und geschützt werden sollten.
Warum Digital Escrow Services
Durch die hohe Verschlüsselung, die bereits auf Seiten des einliefernden Unternehmens erfolgt, ist gewährleistet, dass diese Geschäftsgeheimnisse schon bei der Einlieferung nicht von Dritten eingesehen werden können. Mit der Sicherheit von ISO27001-zertifizierten Rechenzentren, die dem Tier3-Standard des Uptime-Instituts entsprechen, ist sichergestellt, dass die Geschäftsgeheimnisse für die Dauer der Treuhänderschaft sicher vor Unbefugten geschützt sind. Nach der Einlieferung beim Treuhänder ist kein Zugriff auf diese hinterlegten Geschäftsgeheimnisse über das Internet mehr möglich.
Mit Digital Escrow ist der Schutz digitaler Assets durch die frühzeitige Übergabe relevanter Dokumente an einen Treuhänder nur einen Fingertipp entfernt, kann reibungslos erfolgen, vollständig automatisiert werden und schafft keine zusätzliche Arbeitsbelastung für diejenigen, die weiter an neuen Innovationen arbeiten sollen.